Letzte Änderung: 13.09.2008

Schule

5p- Info-Brief 1999/1

"Behinderte haben denselben Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung wie Nichtbehinderte."

Diese gesetzliche Verankerung auf ein "Schulrecht" sei diesem Artikel vorangestellt.

Das Schulsystem eines Landes ist immer ein Spiegelbild gesellschaftlicher Wertvorstellungen. Und diese orientieren sich heute mehr den je an Leistung, Konkurrenz, "freier Marktwirtschaft" (schneller, schöner, höher) -und dies vor dem Hintergrund zunehmend knapper werdender ökonomischer Ressourcen. Das ist uns allen bewusst.

Schule ist daher bei allen Kindern und Eltern ein großer Einschnitt im Leben. Das Motto von einst "der Ernst des Lebens" beginnt, scheint seine Berechtigung zu haben. Davon sind unsere behinderten Kinder nicht ausgenommen. Entsprechend schwer machen wir es uns bei der Entscheidung für die richtige Schule.

Leider haben wir in unserer Fragebogenaktion von 1996 versäumt, ausdrücklich nach der Schulbildung zu fragen. Ich gehe deshalb einfach davon aus - schon entsprechend dem Alter der Kinder, dass die schulpflichtigen, bzw. die bereits dem Schulalter entwachsenen KInder überwiegend eine Sonderschule für geistig behinderte Kinder und Jugendliche besucht haben.

Schule hat den Auftrag, Kinder für die Bewältigung zukünftiger Lebenssituationen zu qualifizieren. Sie ist damit automatisch auf "vergleichbare Leistung" ausgerichtet.

Wie ein Leben nach der Schule für unsere Kinder aber aussehen kann, ist heute noch weitgehend nicht absehbar. Für sie muss Schule mehr sein als ein Lernort, Schule muss sich selbst als Lebensraum begreifen.

"Ein Behindertes Kind ist ein Kind, das viel kann und viel will - Anregungen, die Befriedigung seiner Neugier, Möglichkeiten der Entdeckung seiner Umwelt, Ansprache, soziale Kontakte, Dabeisein, Mitmachen, Teilhaben, Erfolge haben und sie auskosten und schließlich auch Wohlbehagen seines Körpers und Befriedigung seines leiblichen Bedarfs."

Als "Neuling" im Themenkomplex "Schule" (- mein Kind hat gerade seine Kindergartenzeit begonnen -), werde ich im folgenden versuchen, anhand einzelner "Stichworte" der Frage "Welche Schule für unser Kind?" etwas näher zu kommen.

Ausgewählt hierfür habe ich:

Es ist mir bewusst, dass damit das Einzelthema nur angerissen und nicht durchdiskutiert ist, auch wird nicht auf pädagogische Konzepte wie z.B. Montessorie oder Waldorf eingegangen. Das sprengt den Rahmen unseres kleinen Info-Briefs.

Beginnen wir mit dem

Stichwort: Schulsystem in Deutschland allgemein

Im Rahmen unseres allgemeinen Schulsystems gibt es:

Praktische Realität ist die Reihenfolge: wer das Gymnasium nicht schafft, besucht die Realschule, wer die Realschule nicht schafft, besucht die Hauptschule, wer dem Bildungsgang der Grund- und Hauptschule nicht folgen kann, besucht die Schule für Lernbehinderte, und wer auch da überfordert ist, besucht die Schule für Geistigbehinderte. Das Schulsystem bildet damit eine nach Leistungsfähigkeit gestufte Rangreihe, in dem die Schüler in 5 Leistungsklassen unterteilt werden.

Schulrecht ist bei uns Ländersache. Und so haben die einzelnen Bundsländer eigenständige Regelungen zum Schulrecht entwickelt.

Schulformen, die Behinderte im höchstmöglichen Maße in der normalen Grund- und Hauptschule integrieren, sind immer noch eine Seltenheit. Nach einer Schätzung der Lebenshilfe, besuchen nur ca. 4% der Behinderten eine integrative Schulform. Sonderschulen wird der Vorzug gegeben. Sie sind Halbtags-oder Ganztagsshulen, teilweise mit Internatsunterbringung, in öffentlicher oder private Trägerschaft.

Landesspezifische und regionale Bedingungen bestimmen, was für unsere Kinder - ausschließlich oder alternativ möglich ist:

Stichwort: Schulische Integration

"Je schwerer die Behinderung eines Kindes ist, um so notwendiger braucht es die vielfältigen Anregungen der nichtbehinderten Kinder:

"Behinderte Kinder sollten, soweit es möglich ist, gemeinsam mit ihren nichtbehinderten Altersgenossen allgemeine Kindergärten und Schulen besuchen." (Grundgesetz)

Und ".. Die Art und Schwere der Behinderung darf kein Kriterium für Integrationsgrenzen sein, sondern nur die Rahmenbedingungen der integrativen Einrichtungen. (Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten vom 24.3.94)".

Nach einem Urteil vom 29.10.97, in dem die Verfassungsbeschwerde einer körperbehinderten Schülerin im Zusammenhang mit der Überweisung von einer Gesamtschule an eine Sonderschule als unbegründet zurückgewiesen wurde, weist das Gericht darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen pädagogischen Erkenntnisstand, sich ein genereller Ausschluss der Möglichkeit einer gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von behinderten Schülern mit Nichtbehinderten derzeit verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen ließe. Die zielgleiche wie die zieldifferente integrative Erziehung und Unterrichtung ist unter den Vorbehalt des organisatorisch, personell und von den sächlichen Voraussetzungen her Möglichen gestellt. Danach stelle die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Sonderschule nicht schon an sich eine verbotene Benachteiligung dar. Von einer Benachteiligung kann nur dann die Rede sein, wenn die Sonderschulüberweisung erfolgt, obgleich der Besuch der allgemeinen Schule durch einen vertretbaren Einsatz von sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden könnte. Dabei kommt -und das ist neu und wird von allen Kommentatoren als positiv gesehen - der Schulbehörde bei ihrer Entscheidung eine gesteigerte Begründungspflicht zu. D.h. der Schulträger muss begründen, warum eine Integration nicht möglich ist.

Begriff "zieldifferentes Lernen": Hier sollen im Idealfall die Lernziele für jeden Schüler individuell bestimmt werden, so dass auch Kinder mit kleinen oder großen Problemen/Behinderungen, die Chance haben, mehrere Jahre im gleichen Klassenverbund zu lernen. Eine Voraussetzung für die Integration.

Die Diskussion zur schulischen Integration geistig behinderter Kinder - vor allem von schwerer behinderten Kindern und Mehrfachbehinderten, wird sehr emotional geführt. Der Nutzen für beide Seiten - behinderte und nichtbehinderte Kinder - wird zwar allerseits anerkannt, der erforderliche Aufwand - sonderpädagogische Betreuung, Hilfsmittel, räumliche Anforderungen usw. wird aber in den meisten Fällen als Begründung dafür herangezogen, die Integration im allgemeinen doch nicht zu praktizieren. Und so braucht es in der Regel schon sehr kämpferische Eltern und eine lange, lange Vorbereitungszeit, um ein integratives Projekt - für einzelne Kinder - durchzuboxen.

Stichwort: Sonderschule für geistig Behinderte (auch: "Schule zur individuellen Lebensbewältigung", "Förderschule") - Aufgabe und Bedeutung.

Der Auftrag der Sonderschule besteht darin, Kindern, die im Rahmen allgemeiner Schulen nicht zureichend gefördert werden können, eine ihnen angemessene schulische Bildung und soziale Integration zu gewähren.

Da gibt es - je nach Bundesland und Region:

Gearbeitet wird nach folgenden Prinzipien:

Sonderschulen und ihre Befürworter kämpfen immer schon gegen das "Stigma", dass "ihre Kinder" im Rahmen des allgemeinen Schul- und Leistungssystems und im Bewusstsein der Öffentlichkeit (- und damit auch der Eltern ! ) "durch die Ritzen" gefallen zu sein scheinen, Außenseiter sind. Eine Schule, die die "armen" schwachen und behinderten KInder aufnimmt - die niemand sonst will. Ohne dass der Beitrag der Lehrer und Erzieher für die Erlangung lebenspraktischer und kommunikativer Fähigkeiten der Kinder entsprechend gewürdigt wird.

Viele Vertreter der Sonderschulen sehen sich derzeit - von dieser zwar nicht beabsichtigt, aber durch die Integrationsbewegung hervorgerufen - in eine defensive Verteidigungshaltung gedrängt. Sie sorgen sich, dass ein eher einseitiges Integrationsinteresse dazu führt, dass die durch Sonderschulen erreichte Bildung und Eingliederung aufs Spiel gesetzt wird, ohne dass es eine Garantie dafür gibt, dass die allgemeine Schule die behinderungspezifische Förderung auf Dauer übernimmt. Sie sorgen sich auch darüber, dass in Zukunft unterschieden werden könnte zwischen "integrationsfähigen" und "nichtintegrationsfähigen" Kindern, dass die Sonderschule sich auf dem Weg zu einer "Restschule" für schwerer und mehrfach behinderte KInder befindet.

Stichwort: Kooperation

Gemeint ist hier Kooperation von Sonderschulen und Regelschulen, nicht durch Annäherung auf dem Leistungssektor durch vergleichbare Leistungen, sondern durch Kooperation in all den Bereichen, wo gemeinsames Handeln ohne konkurrierenden Leistungsvergleich möglich ist. Zielsetzung ist die inhaltliche und organisatorische Selbstständigkeit und vielfältige Kooperation mit allgemeinen Schulen. Der Abbau von Isolation und Vorurteilen.

Die Stadt Bremen z.B. hat die "Kooperation" in ihrem Schulgesetz verankert.

Wie schon unter dem Stichwort "Sonderschulen" aufgeführt, gibt es vielfältige Formen der Kooperation. So gibt es wahrscheinlich keine Sonderschule, die nicht die eine oder andere Form der Kooperation betreibt. In diesem Bereich ist sicher auch das Engagement der Eltern selbst gefordert. Mit Phantasie und Wille kann hier einiges bewegt werden.

Stichwort: "Welche Schule für mein Kind"

Zur Hilfestellung für die Entscheidungsfindung hat der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. ein Faltblatt herausgegeben. Er stellt das Kind mit seinen Möglichkeiten in den Mittelpunkt der Fragestellung und Entscheidung. Die Frageliste sei im folgenden ausz ugsweise wiedergegeben:

Generell sollen

bei der Entscheidung eine Rolle spielen.

Zu den technischen und organisatorischen Aspekten, die geklärt werden müssen gehören:

Stichwort: Eltern

Die Einstellung der Eltern gegenüber der Schule (für Geistig Behinderte) wird generell beeinflusst durch Aspekte wie:

Grundsätzlich gilt:

Entscheidend ist in erster Linie, was die Eltern wollen und wofür sie grundsätzlich zu kämpfen bereit sind. Daneben hat allerdings die Schulbehörde ein maßgebliches Wort mitzureden. Sie entscheidet, wo ein behindertes Kind seine Schulpflicht (maximal bis zum 21. Lebensjahr) erfüllen muss. Hierzu werden medizinischeund pädagogische Gutachten erstellt.

Elternwille und Elternkampfbereitschaft sei aber nicht allein auf die Auswahl der Schule beschränkt. Selbst in Regionen, wo Eltern keine Möglichkeit der Wahl der Schule haben - weil es integrative Einrichtungen nicht gibt und weil es auch nur eine Sonderschule gibt, gibt s immer die Möglichkeit, Einfluss auf die Erziehungs- und Lerninhalte, sowie auf Kooperationsmöglichkeiten zu nehmen. Ein zugegeben je nach Institution sehr mühsamer Weg, da zwar Elternvertreter gesetzlich vorgesehen sind, ihre Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten aber eher nur informell sind, und daher vielfach von der persönlichen Überzeugungskraft- und Überzeugungsfähigkeit einzelner Eltern abhängen.

Stichwort: Lehrinhalt Kommunikationshilfen

"Alles was wir sind, sind wir in Kommunikation".

Dieses Wort von Karl Jaspers gewinnt glücklicherweise in den letzten Jahren in der Pädagogik der Geistigbehinderten an Stellenwert. Gemeint ist die Förderung der Kommunikation bei Menschen, die sich nicht über die Lautsprache verständigen können - wie viele unserer Kinder. Immer mehr Untersuchungen zeigen den Zusammenhang zwischen Verhaltensstörungen und fehlenden Verständigungsmöglichkeiten auf: Auffälligkeiten bei nichtsprechenden Behinderten nehmen in dem Maße ab, in dem es gelingt, Kommunikation aufzubauen.

Erwähnt seien Kommunikationssysteme wie z.B. Basale Kommunikation, Gebärden, Foto's, Piktogramme, BLISS, LÖB, Touch'n Talk, techn. Kommunikationshilfsmittel.

Nach einer Studie (siehe Literatur) ist etwa jeder vierte Schüler mit geistiger Behinderung nicht in der Lage, über Lautsprache effektiv zu kommunizieren. Der größere Anteil davon aber besitzt passives Sprachverständnis (wie ausnahmslos alle unseren Kinder!), so dass Maßnahmen der nonverbalen Kommunikationsförderung dringend geboten sind.

Leider sagt die Studie auch, dass hinsichtlich der praktischen Anwendung weiterhin große Defizite bestehen. Zwar ist reges Interesse der Sonderschulen durchaus vorhanden, und dort, wo alternative Kommunikationsformen praktiziert werden, werden sie als durchgängig positiv beschrieben und akzeptiert. Aber .. . !?

Ein wie ich finde geeigneter Ansatz für uns Eltern, den Stellenwert kommunikativer Fördermaßnahmen für unsere Kinder stärker ins Bewusstsein zu rücken und uns für entsprechende Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer/Erzieher stark zu machen.

Stichwort: Wo gibts Info's?

Fachkundiger Rat ist zu erhalten bei:

Literatur/Quellenhinweise zu diesem Artikel:

Redaktion 5p-Info-Brief (1999)