Letzte Änderung: 13.09.2008

Thema Schule

5p- Info-Brief 1998/2

Leserbrief: Kooperative Schule (aus Sicht der Schulleiterin)

Kooperation der Schule für Wahrnehmungs-und Entwicklungsförderung mit Regelschulen in Bremen- auch für Kinder mit einem Cri-du-Chat-Syndrom?

Seit Mitte der 80er Jahre stellt sich das Organisationssystem der Schule Am Wandrahm, ehemals Schule für geistig Behinderte, jetzt Schule für Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung der Herausforderung, für alle Kinder und Jugendlichen dieser Schulform sukzessive die gemeinsame Beschulung behinderter und nichtbehinderter Schülerinnen zu realisieren.

1988 wurde eine erste Klasse der Sonderschule unter dem Dach einer Regelschule eingeschult und einer jahrgangsentsprechenden Klasse zugeordnet. Im Verlauf der vergangenen 10 Jahre erlebten alle Beteiligten eine so positive Resonanz der Beschulungsform "Kooperation", dass ausnahmslos alle der Schule gemeldeten einzuschulenden Kinder unter dem Dach von jetzt drei Grundschulen eingeschult wurden und werden.

In den Jahren 1991 und 1995 nahm die Schule jeweils ein Kind mit einem Cri-du-Chat-Syndrom auf. Hier erlebten und erleben wir, nach einigen anfänglichen Eingewöhnungsprozessen, ein für uns inzwischen völlig "normales" Miteinander von Regelschulkindern und den Kindern mit einem Cri-du-Chat-Syndrom. Die Schülerinnen werden emotional angenommen, in ihrer jeweils spezifischen Individualität als ,,so-seiende-Menschen wahrgenommen und selbstverständlich akzeptiert. Nicht das jeweilige Behinderungsbild steht im Miteinander im Vordergrund, sondern der Mensch.

Wie stellen sich die konkreten räumlichen, personellen, sächlichen und pädagogisch-inhaltlichen Bedingungen der Kooperation dar?

Im Unterschied zur "Integration" (Integration: alle Kinder aus einem Schulsprengel besuchen gemeinsam die örtlich zugeordnete Grundschule, gemeinsamer Lehrplan; gemeinsame Lehrerin etc.) werden die Schülerinnen mit einem erhöhten Förderbedarf in Wahrnehmung und Entwicklung in drei überregional zugeordneten Grundschulen aufgenommen (siehe auch Grafik).

Räume

Unter dem Dach einer Regelschule befindet sich ein Klassenraum mit Sanitärtrakt der Sonderschule in direkter Nähe (auf gleichem Flur, Tür an Tür) mit dem Klassenraum der Regelschule. Eine direkte selbstverständliche soziale Begegnung ist räumlich möglich.

Personal

Die Stärke der Sonderschulklasse beträgt zwischen 4-5 Schülerinnen, die der Regelschule max. 20. Zwei Kolleginnen (Lehrerin und Erzieherin) beschulen die Sonderschulkinder. Eine Lehrern unterrichtet die Kinder der Regelschule. Während des gemeinsamen Unterrichtes stehen drei Kolleginnen für max. 25 Schülerinnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Über ausgewiesene Therapeuten verfügt die Schule nicht.

Sächliche Ausstattung

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes Bremen werden die notwendigen Sach- und Fachmittel für die Belange unserer Schülerinnen eingeworben. Wir verfügen u.a. über höhenverstellbare Tische und Stühle, Lagerungselemente, didaktisches Material zur Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung etc.

Pädagogisch-inhaltlich

Im Rahmen des gemeinsamen Unterrichtes erfolgt zu Beginn die Einigung über die gemeinsamen Unterrichtsstoffe (die Lehrpläne der Sonderschule und der Regelschule bleiben bestehen) über identische Lernziele und es wird Einigung hergestellt über die Verfahren, wie das Ziel erreicht werden kann. Der bestehende Anspruch einer gemeinsamen Erziehung stellt einen hoch sensiblen innovatorischen Ansatz in der pädagogisch-inhaltlichen Arbeit dar.

Gemeinsamer Unterricht wird nach Absprache und im Rahmen der für alle Beteiligten vorstellbaren Möglichkeiten durchgeführt. Im Prinzip ist gemeinsames Lernen in allen Schulfächern möglich. Für den Primarbereich gibt es mit wechselnden Anteilen fast durchgängig gemeinsame Unterrichtung in den Fächern Deutsch, Mathe, Sachkunde, Sport, Musik, Kunst, Textiles Gestalten und Werken. In den Klassen 5 und 6 gibt es gemeinsame Unterrichtsvorhaben in den Fächern, Deutsch, Welt-Umweltkunde, Textiles Gestalten, Werken und Sport. Die Klassen 7-10 kooperieren in den Fächern Deutsch, Sport und zu bestimmten Themen in projektbezogenen Vorhaben.

Über den gemeinsamen Unterricht hinaus findet das Schulleben überwiegend gemeinsam statt. So werden alle Feste, Schullandheimfahrten, Ausflüge etc. von Regelschülerinnen und Sonderschülerinnen gemeinsam durchgeführt.

Stand der Entwicklung

Anhand der Grafik können sie sich über den gegenwärtigen und zukünftigen Stand des Entwicklungsprozesses der Schule Am Wandrahm informieren. Die Regelschulstandorte A-3, B-3 und C-3 werden in einigen Jahren mit der gemeinsamen Beschulung von der bremischen senatorischen Bildungsbehörde beauftragt. Der Standort C-2 wird mit dem Schuljahr 1999/00 die gemeinsame Beschulung beginnen.

Kinder mit einem Cri-du-Chat-Syndrom stellen im System der kooperativen Beschulung keine besondere Fördergruppe dar. Sie sind Teil eines Beschulungssystems, welches alle Kinder mit Bedürfnissen in Wahrnehmung- und Entwicklungsförderung aufnimmt und sie gemäß ihren individuellen Bedingungen in den Bereichen Wahrnehmung, Sprache, Motorik und im sozialen Verhalten fördert.

Ursula Gallenkamp-Behrmann,

Schulleiterin
Schule am Wandrahm
Am Wandrahm 40
28195 Bremen
Tel.: 0421-361- 16860