Letzte Änderung: 13.09.2008

Umgang mit Verhaltensproblemen bei Kindern und Jugendlichen mit Cri-duChat-Syndrom

5p- Info-Brief 2003/2

Von Prof. Heinz Mühl , Universität Oldenburg
(in Begleitung zu einem Vortrag am Jahrestreffen 2003 des Fördervereins)

 

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Vorbemerkung

Die Verhaltensstörungen bei Kindern mit Cri-du-Chat-Syndrom unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Verhaltensstörungen anderer Kinder mit geistiger Behinderung. Deshalb sind die gleichen Verfahrensweisen des Umgangs angemessen.

Begriff und Formen

Eine Verhaltensbeeinträchtigung ist mit einer Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentwicklung der Betroffenen oder des sozialen Umfeldes, tritt längerfristig und unter unterschiedlichen Bedingungen und Situationen auf, kann von den Betroffenen nicht kontrolliert werden und bedarf besonderer pädagogischer Maßnahmen.

Die Formen sind unterschiedlich: Fremdaggressionen (kneifen, schlagen), alles in den Mund stecken, schlagen mit dem Kopf an etwas, Stereotypien, sich kratzen, sich auf den Boden werfen, T-shirt anknabbern u.a. Es kann in in unterschiedlichen Situationen (Familie - Schule) oder gegenüber unterschiedlichen Personen (Vater - Mutter) unterschiedlich stark auftreten. All das zeigt: Geistige Behinderung oder die Hirnschädigung ist nicht allein für die Entstehung von Verhaltensproblemen dieser Kinder und Jugendlichen verantwortlich.

Soziale Folgen

Verhaltensprobleme können das Zusammenleben in der Familie sowie die Außenbeziehungen der Familie erheblich beeinträchtigen. Eltern in dieser Situation vermeiden es häufig, ihren Sohn oder ihre Tochter mit in die Öffentlichkeit oder mit zu Freunden und Bekannten zu nehmen, um deren Mitleid oder aggressive Äußerungen zu vermeiden. Bei schweren Verhaltensproblemen sehen sich die Eltern nicht selten gezwungen, die Betreuung ihres Kindes an ein Heim abzugeben.

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Erklärungsansätze

Erst das Zusammenwirken von besonderen Lebensumständen in Verbindung mit unzureichend erworbenen Fähigkeiten zur Lösung von Problemen begünstigt die Entstehung von Verhaltensproblemen. Dies ist keine Schulzuschreibung an die Angehörigen. Es spielen Faktoren, die im sozialen Umfeld zu suchen sind und Faktoren, die in der betroffenen Person liegen, ebenso eine Rolle wie das Zusammenwirken beider. Auf die einzelne Person bezogene bzw. in ihr liegende Faktoren zu berücksichtigen.

Der organische Erklärungsansatz geht davon aus, dass Verhaltensprobleme durch organische Schädigungen (Sinnesschädigungen, Erkrankungen, starke oder andauernde Schmerzen) ausgelöst werden können, vor allem in Forme von selbstverletzendem Verhalten.

Nach dem entwicklungspsychologischen Ansatz kann es im Rahmen des Übens bestimmter Bewegungsabläufe zu Stereotypien und in der Folge zu Selbstverletzungen kommen, die aufgrund der retardierten Entwicklung weiterbestehen bleiben (z.B. alles in den Mund stecken).

Jeder Organismus benötigt ein mittleres Maß an Anregung von außen, um seine Funktionen und seinen Gesamtbestand sicherzustellen, durch Reize in allen Wahrnehmungsbereichen in Form von Stereotypien oder selbstverletzendem Verhalten verschaffen (Selbststimulation: Schlagen, Kratzen, Beißen, Haare ausreißen, Augenbohren oder Augenschlagen, Auf-das-Ohr-Schlagen, Schläge gegen Kinn oder Schläfe u.a.).

Verhaltensprobleme werden auch durch die Reaktionen von Bezugspersonen vor allen aus der Familie auf das unerwünschte Verhalten erlernt. Ein Beispiel für positive Verstärkung ist das Verhalten einer Bezugsperson, die sich dem Kind im Anschluss an ein unerwünschtes Verhalten zuwendet. Diese Zuwendung wird vom Kind positiv erlebt und es lernt, soziale Zuwendung durch Problemverhalten zu erwirken. Bei Fremdaggressionen, denen kein Widerstand entgegen gesetzt wird, erfolgt eine Verstärkung des aggressiven Verhaltens, weil es Erfolg hatte. Der Aggressor wird danach trachten, sich weitere Belohnungen zu holen. Problemverhalten kann auch dadurch unbeabsichtigt verstärkt werden, indem durch dieses Verhalten eine als unangenehm erlebte Situation vermieden werden kann Vermeidungslernen. Ein Beispiel ist die häufig zu beobachtende Ablehnung der Krankengymnastik. In diesem Falle verhält sich das Kind vor der Gymnastikstunde extrem auffällig und „darf" dann nicht zu dieser eigentlich geplanten Therapiesitzung. Es lernt: Immer, wenn ich aggressiv bin, brauche ich nicht zu dieser „blöden" Therapeutin. Modelllernen spielt vor allem bei fremdaggressivem Verhalten eine Rolle. Person A sieht, dass Person B durch Aggression Erfolg hatte und versucht, dieses Verhalten nachzuahmen und sich den gleichen Erfolg zu holen.

In vielen dieser Fälle lernt das Kind, mit Hilfe des Verhaltensproblems zu kommunizieren und bestimmte Wünsche durchzusetzen. Verhaltensproblems sind aus der Sicht des Kindes also grundsätzlich sinnvoll und nützlich.

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Förderungsmaßnahmen

Organische Ursachen müssen durch medizinische Diagnostik abgeklärt und durch medizinische Maßnahmen behandelt werden. pädagogisch- Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden.

Förderungsmaßnahmen bestehen aus drei Komponenten:

  1. 1. Maßnahmen, die direkt auf die Beeinflussung des Problemverhaltens gerichtet sind. Affektive Reaktionen aus der Situation heraus sind häufig unangemessen. Deshalb sollte man sich vorher genau überlegen, wie man auf eine Verhaltensstörung reagiert,

    Die kurze manuelle Unterbrechung in unmittelbarem Anschluss an das Verhaltensproblem hat sich bewährt und ist ethisch vertretbar. Auch Verbale Rügen wie beispielsweise das resolute „Nein" sind unbedenklich. Unterlässt das Kind die Verhaltensstörung, spielen Belohnungen eine bedeutsame Rolle. Eine Belohnung wird dann gegeben, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls Verhaltensprobleme nicht auftreten und positive Verhaltensweisen zu beobachten sind. Die Betroffenen sollen dadurch lernen, zwischen erwünschtem und unerwünschtem Verhalten zu unterscheiden. Belohnungen können sein: Belohnung muss innerhalb von Sekunden nach dem erwünschten Verhalten gegeben werden; sonst wird möglicherweise negatives Verhalten verstärkt. Mit zunehmendem Kompetenzerwerb wird nur jedes zweite oder dritte positive Verhalten belohnt.

    Bestrafung ist die Unterdrückung eines Verhaltens durch in der Regel unangenehme Reize. Zu Strafen insgesamt ist zu sagen, dass sie den Betroffenen verdeutlichen, was man nicht tun darf, jedoch nicht, wie erwünschtes Verhalten aussieht. Zugleich nehmen sie den Betroffen eine Möglichkeit, zumindest ein gewisses Maß an Kontrolle über ihre Umgebung auszuüben. Bestrafung alleine ist daher in vielen Fällen nicht oder nur kurzfristig wirksam. Zudem sind sie in besonderer Weise an die Person der Erziehenden gebunden und können u.U. das Vertrauensverhältnis zu ihnen erschüttern. Strafen sollten daher nur dann eingesetzt werden, wenn sie unumgänglich erscheinen und immer mit handlungserweiternden Maßnahmen kombiniert werden. In jedem Fall sollten gleichzeitig Verstärkungen für erwünschte Verhaltensweisen vorgesehen werden, damit das Ausmaß der für das Kind oder den Jugendlichen notwendigen Zuwendung nicht vermindert wird.
  2. Maßnahmen, welche die Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Person unter Berücksichtigung der Funktionen des Problemverhaltens erweitern. Dazu gehören Übungen, die Selbständigkeit und Kommunikationsfähigkeit. Kinder und Jugendliche, die selbständiger ihre Bedürfnisse befriedigen können, sind weniger auf das Wohlwollen und die Zeit anderer angewiesen und bauen nicht so schnell Frustrationen auf, die zu Verhaltensprobleme führen können. Sie werden unabhängiger, sind weniger hilflos den Situationen des täglichen Lebens ausgeliefert und strukturieren ihre Umwelt besser. Die Vermittlung kommunikativer Kompetenzen ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung, Bedürfnisse und Wünsche zu äußern sowie soziale Beziehungen zu pflegen. Ergänzend ist körperliche Aktivierung hilfreich, ausgehend von der Vorstellung, dass Verhaltensprobleme auch durch Untererregung infolge mangelnder äußerer Reize oder mangelnder Bewegung entstehen können. Manche Schwierigkeiten erwachsen daraus, dass ein Kind oder Jugendlicher sich nicht sinnvoll beschäftigen und sich an sozialen Spielen oder Betätigungen beteiligen kann.
  3. Maßnahmen zur Veränderung der Umgebung, des Tagesablaufs u.ä. Veränderung der Essenszeiten, wenn ein Kind durch Hunger Verhaltensprobleme zeigt. Regeln sollten nicht in jedem Fall durchgesetzt werden. Hier ist es wichtig zu beobachten, wann und gegenüber wem das Problemverhalten auftritt.

An der Entwicklung und Durchführung von Förderungsmaßnahmen sollten möglichst alle Personen beteiligt werden, die unmittelbaren Umgang mit dem Kind oder Jugendlichen haben, um Konsequenz herzustellen. -

Literatur

Bundesvereinigung Lebenshilfe (Hrsg.): »Der Friederich, der Friederich ... «? Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung. Marburg: Lebenshilfe-Verlag, 1999

Mühl, Heinz; Neukäter, Heinz; Schulz, Kerstin: Selbstverletzendes Verhalten bei geistiger Behinderung. Bern; Stuttgart; Wien: Haupt, 1996

Mühl, Heinz: Umgang mit Verhaltensstörungen. In: H. Mühl: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik. 4.,überarb. Auflage. Stuttgart; Berlin; Köln: Kohlhammer, 2000, 179-193

Mühl, Heinz: Einzelfallstudien zum pädagogischen Umgang mit Verhaltensstörungen bei Menschen mit geistiger Behinderung. Oldenburg: diz der C.v.Ossietzky Universität Oldenburg, 2002

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