In Ergänzung zu den Ausführungen, die wir im Info-Brief 3/97 zum Thema Verhaltensstörungen gemacht haben, im folgenden die zusammenfassende Wiedergabe eines Artikels aus der "Deutschen Behinderten-Zeitschrift", Heft 3, Juni/Juli 2000
Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Störungen bei geistig
behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
von
Prof. Dr. Georg Theunissen
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Fachbereich Erziehungswissenschaften
Institut für Rehabilitationspädagogik
06099 Halle
Der Autor teilt die häufigsten Auffälligkeiten in folgende Kategorien ein:
In amerikanische Studien wird angegeben, dass 10-40% der geistig behinderten Menschen irgendeine Form an Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Dabei ist es sehr schwierig, Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Störungen genau zu bestimmen. Es gibt keinen allgemein gültigen Beurteilungsmaßstab, nach dem Verhaltensweisen als abweichend beurteilt werden können. Dies gilt insbesondere für die "leichteren Formen" auffälligen Verhaltens. Das heißt subjektive Werturteile bestimmen mit, was als verhaltensauffällig bezeichnet wird.
Traditionell, in der alten Psychiatrie, galten Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung als wesensbedingt, als unmittelbarer Ausdruck der Behinderung. Heute wird davon ausgegangen, dass Betroffene zusätzlich zu einer geistigen Behinderung Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Störungen entwickeln können. Organische Ursachen gibt es nur in äußerst seltenen Fällen. Behauptungen, nach denen viele Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung eine genetische Ursache haben oder "verhaltensphänotypisch" seien, sind irreführend und unzulässig. Zur Erklärung von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen sollte vielmehr von einem Zusammenspiel biologischer, psychischer und sozialer Aspekte ausgegangen werden. Es macht daher Sinn, sie als "Beziehungsstörung" zu betrachten, als Ausdruck eines gestörten Verhältnisses zwischen Individuum und Umwelt, welches die betreffende Person durch problemlösende Verhaltensweisen zu bewältigen versucht, die von den Bezugspersonen eben als verhaltensauffällig oder psychisch gestört bezeichnet werden.
Stichwort: "lebensweltbezogene Behindertenarbeit".
Die meisten, insbesondere "leichteren" Auffälligkeiten lassen sich hiermit kompensieren oder auflösen. Entwickelte Methoden und Praktiken sind hier vielfältig, erprobt und bewährt. Leider: die Umsetzung der Konzepte ist mangelhaft, der Autor bezeichnet die Rahmenbedingungen zur Verwirklichung geeigneter pädagogischer Maßnahmen als ungünstig. Zudem mangelt es an entsprechender Fachberatung.
Angesichts dieser Problematik suchen immer mehr professionelle Helfer das "Heil" in der Psychotherapie. Das hat aber die Konsequenz, dass betroffene behinderte Menschen allzu leicht als "behandlungsbedürftig" betrachtet werden und das der Blick für Veränderungen der sozialen Bedingungen, die nicht selten einen fruchtbaren Boden für die Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten bilden, verloren geht. Letztendlich wird somit einer "täterorientierten" Praxis (der betroffene Mensch gilt als "Bösewicht" - so die unzulässige Vereinfachung der Problemlage) Vorschub geleistet. (Der Autor kritisiert in diesem Zusammenhang auch die "Festhaltetherapie" nach Prekop).
Bei massiven und verkrusteten Verhaltensauffälligkeiten ist die Pädagogik überfordert. Erforderlich ist dann eine interdisziplinäre Kooperation zwischen Pädagogik, Psychiatrie oder Psychotherapie. Leider keine Selbstverständlichkeit. Vor allem ist die Psychiatrie und Psychotherapie ohne Erfahrung auf diesem Gebiet. Das Interesse entsprechender Fachleute für Menschen mit geistiger Behinderung ist in der Regel gering, ihre Ausbildung oft unzureichend. Die Zusammenarbeit aller Fachrichtungen lässt zu wünschen übrig.
Der Autor weist zum Schluss seines Artikels nochmals daraufhin, dass die Möglichkeiten, die die Psychotherapie bietet, nicht überschätzt werden dürfen. Sie kann die pädagogische Konzeption nicht ersetzen, sondern muss integrierter Bestandteil eines interdisziplinären Gesamtkonzeptes sein. Das heißt pädagogische, psychiatrische und psychologische Maßnahmen sollten miteinander verschränkt sein und sich gegenseitig ergänzen.